Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert geeignete Zutrittskontrollsysteme

Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit umfangreichen Auflagen für alle die personenbezogene Daten Verarbeiten in kraft. Die Umsetzung betrifft aber nicht nur die Datenverarbeitung, sondern verlangt auch geeignete Maßnahmen um Unbefugten den physischen Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren!!! Es ist daher Wichtiger denn je, die Gebäudesicherung in die Hände eines Experten zu legen... Wir bietet Ihnen innovative mechanische sowie elektronische Schließsysteme - Bedürfnisorientiert, technologisch ausgefeilt und hoch qualitativ selbst für komplexe Sicherheitsanforderungen.

Gern führen wir auch für Ihr Objekt einen kostenfreien Sicherheits- Check durch - sprechen Sie uns an!

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